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  Niedersachsen-MIT und MIT-Sachsen-Anhalt schreiben Partnerschaftsvertrag fort  14.06.2010
 
Niedersachsen-MIT und MIT-Sachsen-Anhalt schreiben Partnerschaftsvertrag fortDer am 4. September 1990 in Magdeburg geschlossene Partnerschaftsvertrag der MIT-Landesverbände Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wurde kürzlich anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Vertragswerkes in Wolfsburg fortgeschrieben

Der Vertragstext lautet:

Die Landesvereinigungen schreiben den am 4. September 1990 in Magdeburg geschlossenen ersten Partnerschaftsvertrag fort und sind sich einig

• in dem Bestreben, die Voraussetzungen für das Zusammenleben der Deutschen zu verbessern,

• über die Bedeutung der Sozialen Marktwirtschaft für eine freiheitliche, dem Allgemeinwohl verpflichtete Wirtschaftsentwicklung,

• in der Erkenntnis, dass der Mittelstand in allen Teilen Deutschlands wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Entwicklung sein muss und seine positive Entwicklung eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Deutschland ist.


Die Landesvereinigungen sind deshalb wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Die Fortschreibung des Partnerschaftsvertrages tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.

Artikel 2

Ziel der Fortschreibung ist es, im Verantwortungsbereich der beiden Landesvereinigungen dazu beizutragen, dass Mittelstandspolitik auf allen politischen Ebenen im Zentrum der Entscheidungen steht.

Artikel 3

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Lösung anstehender Aufgaben in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich.

Artikel 4

Um die noch vorhandenen Unterschiede der Wirtschaftsentwicklung und der Lebensbedingungen der Bürger zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt weiter abzubauen, werden die Vertragspartner in folgenden Bereichen tätig:

• Förderung der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen beider Seiten auf der Grundlage marktwirtschaftlichen Wettbewerbs;

• Förderung des Austausches und der Zusammenarbeit der mittelstandsrelevanten Institutionen im Geltungsbereich der Vertragspartner;

• Förderung von wirtschaftlichen Kooperationen und des Erfahrungsaustausches zwischen Mittelständlern aus dem Geltungsbereich der Vertragspartner.

Artikel 5

Zur Erreichung dieser Ziele vereinbaren die Vertragsparteien die Durchführung einer jährlichen Vorstandssitzung, die wechselseitig im Geltungsbereich einer der beiden Landesvereinigungen durchgeführt werden soll. Diese Sitzung soll eine kontinuierliche gegenseitige Unterrichtung und Unterstützung in politischen und organisatorischen Belangen zum Inhalt haben.

Artikel 6

Um die Erreichung dieser Ziele sicherzustellen und kontinuierlich zu fördern, bestimmen die Vertragsparteien Partnerschaftsbeauftragte, die im ständigen Dialog miteinander weitere Maßnahmen zur Erreichung der vertraglichen Ziele beraten und den Vertragsparteien zur Realisierung vorschlagen.

Copyright Foto: Hermann Hesse, Lingen

Die Verträge nach ihrer Unterzeichnung (v.l.n.r.): Tobias Schmidt, Landesgeschäftsführer der MIT Sachsen-Anhalt, Werner Lübbe, Landesvorsitzender der Niedersachsen-MIT, Detlef Gürth MdL, Landesvorsitzender der MIT-Sachsen-Anhalt, und Andreas A. Sobotta, Hauptgeschäftsführer der Niedersachsen-MIT.
 

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