MITTELSTAND (MIT) DELMENHORST KÜRT ERNEUT BERNADETTÉ HUNTEMANN ZUR KREISVORSITZENDEN

Datum des Artikels 16.11.2018

Kürzlich wurde im Hotel/Restaurant Thomsen in Delmenhorst ein neuer Kreisvorstand gewählt. Erneut und einstimmig wählte die Mitgliederversammlung Bernadettè Huntemann zur Vorsitzenden. Lars Düser wurde stellvertretender Kreisvorsitzender. Olaf Thomsen wurde erneut Kreisschatzmeister. Maud Müller fungiert als Schriftführerin und Svetlana Miller als Beisitzerin.

Die Kreismitgliederversammlung wählte darüber hinaus die Delegierten und Ersatzdelegierten zum Landestag der Niedersachsen-MIT, der am 22. Juni 2019 in Vechta stattfinden wird.

Bernadetté Huntemann freute sich, in der vergangenen Amtsperiode zahlreiche neue Mitglieder gewonnen zu haben. Auch in der neuen Legislatur werde mit einem attraktiven Angebot für Mitglieder und Interessierte aufgewartet.

Die Wahlen leitete der Hauptgeschäftsführer der Niedersachsen-MIT, Andreas Sobotta aus Hannover. Er referierte über die den Mittelstand betreffende Situation in Land und Bund.

Sobotta hob hervor, dass die augenblickliche Findung der/des neuen CDU-Vorsitzenden im Bund eine gute Sache sei. Wenn es mehrere Kandidaten als Plätze gebe, sei dies grundsätzlich ein Signal pro Demokratie. Es tue gut, wenn unter dem Tagesordnungspunkt „Wahlen“ die Abstimmenden auch auswählen könnten.
In Sachen Datenschutzgrundverordnung sei eine befürchtete Abmahnwelle ausgeblieben, dennoch gebe es Klagen aufgrund unzureichender Datenschutzerklärungen im Internet.

Umso wichtiger sei es, in einer vorgesehenen Gesetzesnovelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen Passus aufzunehmen, wonach das UWG für Datenschutzverstöße nicht gelte, weil dafür die Datenschutzbehörden zuständig seien.

Zurzeit sei beim Thema Datenschutz noch vieles in einer Grauzone. Nichtsdestotrotz betreffe die DSGVO jeden, so Sobotta. Das deutsche Datenschutzrecht sei im europäischen Vergleich sehr restriktiv. Sobotta riet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, schleunigst ihre Datenschutzerklärungen an die Bestimmungen der DSGVO anzupassen, die notwendigen Einwilligungen einzuholen und Zweckbegründungen zu dokumentieren. Manche noch vorhandene Unklarheit im Umgang mit der DSGVO würden wohl erst Gerichte klären müssen, Sobotta.