Bormann: „Wer bei der Zuckersteuer die Notbremse zieht, darf Familienbetriebe bei Spirituosen nicht zusätzlich belasten“
Hannover/Haselünne, 1. Oktober 2026. Nach dem vorläufigen Stopp der geplanten Zuckersteuer durch das Bundeskanzleramt fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Niedersachsen, auch die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer auf den Prüfstand zu stellen. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sieht vor, die Alkoholsteuer auf Spirituosen sowie die Schaumwein, Zwischenerzeugnis und Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent zu erhöhen.
„Wenn die Bundesregierung bei neuen steuerlichen Belastungen Zurückhaltung signalisiert, sollte sie auch die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer noch einmal kritisch überprüfen und dabei insbesondere die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen berücksichtigen.“, erklärt Holger Bormann, Landesvorsitzender der MIT Niedersachsen.
Betroffen wären nicht nur Brennereien und Spirituosenhersteller. Höhere Steuern wirken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette aus, vom Lebensmittel und Fachhandel über Gastronomie und Tourismus bis hin zu Glashütten, Lieferanten und Dienstleistern.
Der geltende Regelsatz der Alkoholsteuer beträgt 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Bei einer Flasche Korn mit 0,7 Litern und 32 Prozent Alkohol fallen damit derzeit rund 2,92 Euro Alkoholsteuer an. Bei einer Erhöhung um 20 Prozent wären es künftig rund 3,50 Euro und damit knapp 58 Cent mehr pro Flasche. Hinzu kommen die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer sowie mögliche Preisaufschläge entlang der Handelskette.
„58 Cent pro Flasche sind für einen einzelnen Verbraucher vielleicht zunächst kein großer Betrag. Für einen mittelständischen Hersteller mit entsprechenden Produktionsmengen ist das eine erhebliche Belastung. Und am Ende verteuert die Steuer nicht nur das Produkt, sondern wirkt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus“, so Bormann.
Die MIT Niedersachsen sieht darüber hinaus grundsätzlichen Gesprächsbedarf bei der unterschiedlichen Besteuerung alkoholischer Getränke. Während Spirituosen mit 13,03 Euro je Liter reinen Alkohols besteuert werden und dieser Satz nun um 20 Prozent steigen soll, liegt die steuerliche Belastung bei Bier mit normaler Stammwürze umgerechnet bei rund 1,97 Euro je Liter reinen Alkohols. Für Wein beträgt der entsprechende Verbrauchsteuersatz in Deutschland null Euro.
Hinzu kommt ein möglicher Substitutionseffekt: Werden Spirituosen durch eine höhere Steuer deutlich teurer, könnten Verbraucher verstärkt auf Bier oder Wein ausweichen. Dieser Effekt könnte auch die von der Bundesregierung erwarteten Mehreinnahmen schmälern.
Dabei sagt die Einordnung eines Getränks als „hochprozentig“ allein wenig über die tatsächlich konsumierte Alkoholmenge aus. Ein halber Liter Bier mit fünf Prozent Alkohol enthält 25 Milliliter reinen Alkohol. Zwei Gläser Korn à zwei Zentiliter mit 32 Prozent Alkohol enthalten zusammen lediglich 12,8 Milliliter. Ein solches Bier enthält damit nahezu doppelt so viel reinen Alkohol wie zwei Gläser Korn.
Für die MIT Niedersachsen zeigt sich die Bedeutung der betroffenen Unternehmen beispielhaft an der Edelkorn Brennerei Rosche in Haselünne. Das Familienunternehmen steht seit Generationen für die Brennereitradition im Emsland und wird heute von Vater und Sohn gemeinsam geführt. Gleichzeitig investiert der Betrieb in seinen Standort, unter anderem in Photovoltaik, Elektromobilität und Mehrwegsysteme. Der Kräuterlikör „Moorwasser“ wurde zudem als „Kulinarischer Botschafter Niedersachsens“ ausgezeichnet.
„Das sind Unternehmen, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region halten, in Nachhaltigkeit investieren und Verantwortung über Generationen übernehmen. Genau diese Familienunternehmen dürfen wir nicht mit immer neuen Kosten belasten“, erklärt Bormann.
Die MIT Niedersachsen fordert deshalb, die geplante Erhöhung zunächst zurückzustellen und die Besteuerung alkoholischer Getränke insgesamt zu überprüfen. Dabei müssen nach Auffassung der MIT insbesondere die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf Hersteller, Handel und Verbraucher evaluiert werden.
Sollte die Bundesregierung dennoch an einer Erhöhung festhalten, fordert die MIT eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung. Vorbild könne die Biersteuer sein, bei der für kleinere unabhängige Brauereien gestaffelte ermäßigte Steuersätze vorgesehen sind. Eine vergleichbare Regelung sollte auch für kleine und mittelständische Spirituosenhersteller und Familienbetriebe geprüft werden.
„Ein Familienbetrieb mit hoher Personalintensität und überproportionaler Bürokratiebelastung kann nicht genauso behandelt werden wie ein internationaler Industriekonzern. Wenn die Steuererhöhung politisch nicht verhindert wird, brauchen wir zumindest eine echte Mittelstandskomponente“, fordert die MIT Niedersachsen.
Auch beim Zeitpunkt des Inkrafttretens fordert die MIT Planungssicherheit und eine ausreichende Übergangsfrist. Eine kurzfristige Umstellung rund um das für viele Hersteller und Händler besonders wichtige Weihnachtsgeschäft lehnt die MIT ab. Bormann: „Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Steuersätze, Preiskalkulationen, Warenwirtschaft und Verträge lassen sich nicht über Nacht umstellen. Wer solche Eingriffe beschließt, muss den Betrieben ausreichend Zeit geben.“
Für die MIT Niedersachsen geht es dabei auch um die grundsätzliche Richtung der Finanzpolitik. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht keine allgemeine Erhöhung der Alkoholsteuer vor. Ob die von der Bundesregierung erwarteten Mehreinnahmen von rund 380 Millionen Euro im Jahr 2027 tatsächlich erreicht werden, ist zudem umstritten. Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen Industrie und Importeure bezweifelt dies unter Verweis auf aktuelle NielsenIQ Marktdaten. Danach reagieren Verbraucher deutlich auf steigende Preise, sodass höhere Steuersätze durch sinkende Absatzmengen teilweise wieder aufgezehrt werden könnten.
Josef Rosche erinnert in diesem Zusammenhang an die Branntweinsteuererhöhung von 1981. Auch damals wurde der Steuersatz deutlich angehoben. In einer Bundestagsdebatte wurde bereits im Folgejahr thematisiert, dass das Steueraufkommen trotz des höheren Steuersatzes hinter dem Vorjahreswert zurückbleiben könnte. Die damalige Bundesregierung führte dies allerdings auf eine gleichzeitig vorgenommene Änderung der Zahlungsfristen zurück.
„Der Staat darf Haushaltsprobleme nicht reflexartig durch höhere Steuern lösen. Wir brauchen Wachstum, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen. Wenn die Bundesregierung heute erkennt, dass eine neue Zuckersteuer in dieser Form nicht der richtige Weg ist, sollte sie diese Erkenntnis auch auf die geplante Alkoholsteuererhöhung übertragen“, erklärt Bormann.
Die Forderungen der MIT Niedersachsen:
- Die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent zurückstellen und die unterschiedliche Besteuerung alkoholischer Getränke überprüfen.
- Keine Steuererhöhungen.
„Nach dem heutigen Signal bei der Zuckersteuer sollte die Bundesregierung auch bei der Alkoholsteuer noch einmal neu entscheiden. Unser Ziel ist klar: keine zusätzliche Belastung für mittelständische Familienunternehmen und eine nachvollziehbare, faire und verlässliche Steuerpolitik“, so Bormann abschließend.
