MIT: Erfolge bei der Datenschutzgrundverordnung – Handlungsbedarf bleibt

Datum des Artikels 12.07.2019

„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung begrüßt ausdrücklich, dass zukünftig erst Unternehmen und Vereine, bei denen mehr als 20 Mitarbeiter statt bisher zehn mit der automatisierten Verarbeitung von Personendaten einen Datenschutzbeauftragten zu benennen haben", so kürzlich der Sprecher der MIT Garbsen, Deodat von Eickstedt, der auch Vorstandsmitglied auf Ebene der MIT Hannover-Land ist.

Der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann hatte kürzlich verlautbart: „Es ist ein großer Erfolg, dass wir rund 90 Prozent unserer Unternehmen und fast alle Vereine von der Pflicht befreien, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.“ Damit werde die deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten deutlich reduziert. Die MIT wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass die DSGVO mittelstands- und ehrenamtsfreundlicher gestaltet wird. Auch werde erwartet, dass die neue EU-Kommission und das Europaparlament die DSGVO an den Stellen nachbessern, an denen sie zu bürokratisch und unpraktikabel ist. Foto: Bundes-MIT Text: Die Datenschutzverordnung bleibt trotz Fortschritten Thema im Mittelstand.