
Die Entwicklung des COVID-19-Erregers stellt uns alle vor eine bisher nahezu unvorstellbare Situation. Es ist klar erkennbar fünf nach zwölf!
Wir brauchen für die KMU eine finanzielle Sofort-Liquiditätsunterstützung, z. B. durch einen Corona-Krise-Sofortzuschuss für die nächsten 3 bis 4 Wochen mit einer daran anschließenden, mittelfristigen Bereitstellung von Finanzmitteln zur Überbrückung der kommenden Monate bis hin zu einem danach zu erwartenden Geschäftsverlauf im Normalmodus.
Kleinstunternehmern, sonstigen Selbständigen wie Freiberuflern etc. muss unbürokratisch, kurzfristig ein solcher Corona-Krisen-Zuschuss zwischen 5.000 € und 30.000 € gewährt werden, da viele dieser Betriebe nicht die Substanz größerer Unternehmen haben und daher von den Banken kaum die ausreichenden Mittel für die Überbrückung der Krise erhalten können. Eine Insolvenzwelle vieler kleiner Betriebe z. B. in der Gastronomie, Selbstständige ohne Beschäftigte usw. wäre die Folge, und dies zöge immense Folgeschäden für die Zeit nach der Krise nach sich.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über die staatliche KfW sowie die Förder- und Bürgschaftsbanken der Länder über Institutionen, die der Wirtschaft helfen können, die Krise zu überstehen.
Die derzeitigen Maßnahmen dieser Institutionen reichen aber nicht aus!
Das Abwälzen von Teil-Risiken an die Hausbanken führt zu Kreditprozessen, die zu lange dauern und nicht unter den Prämissen einer Wirtschaftsförderung, sondern einer Risikominimierung stehen.
Wir fordern daher für die mittelfristig benötigten Kredite eine hundertprozentige Haftungsübernahme durch die KfW oder die Landesförder- und Bürgschaftsbanken. Neben klassischen Kreditprogrammen sind zudem mittelfristig auch Darlehen oder Beteiligungen mit Nachrangcharakter (z. B. durch die Umwandlung ursprünglich rückzahlbarer Darlehen) zur Stärkung der Kapitaldecke der Unternehmen zu kreieren.
Die Anhebung der Haftungsübernahme würde, ggf. in Abstimmung mit der BaFin, die Kreditprüfungsprozesse in den Hausbanken entbehrlich machen. Die Vermeidung einer Subventionierung von Unternehmen, die sich vor der Krise ohnehin in einer Sanierung befanden, könnte durch einen Quick-Check (entsprechend definierter Anforderungen) erfolgen. Für diese Unternehmen sind Individuallösungen mit den Förderinstituten zu vereinbaren.
Bei einem umgehenden Einsatz eines Corona-Krisen-Sofortzuschusses würde in den kommenden Wochen die Zeit gewonnen, zielgerichtete und pragmatisch einsetzbare Kreditprogramme zu entwickeln, diese an die Hausbanken zu kommunizieren und dann erfolgreich umzusetzen.
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