MIT KV Harburg-Land thematisiert Erbschaftssteuer und besichtigt terra Handels- und Speditionsgesellschaft mbH

Datum des Artikels 30.08.2016

Ein interessantes Unternehmen, einen informativen Vortrag und eine rege Diskussion erlebten die Gäste, die der Einladung des MIT-Kreisverband Harburg Land in die Räume der terra Handels- und Speditionsgesellschaft nach Buchholz gefolgt waren.

Für diesen Abend gab der MIT-Vorsitzende Wilfried Uhlmann die Moderation der Veranstaltung an terra-Geschäftsführer Michael Tietz ab, der auch gleich den „legendären Fünf-Minuten-Exkurs“ übernahm. So plädierte Tietz dafür nicht mehr „die Kundenorientierung über alles“ in den Fokus eines Unternehmens zu übernehmen. „Die Zeit ist reif, dass man seinen Mitarbeitern auf Augenhöhe begegnet!“ So habe man bei terra den Fokus auf das schwächste Glied in der Kette gelegt, die Fahrer. Wichtig sei es, das Umdenken aber dauerhaft, nicht nur während einiger Workshop-Tage zu etablieren.

Axel Schneidt, als Geschäftsführer der terra Handels- und Speditionsgesellschaft zuständig für den Bereich Finanzen, stellte die den Firmenzweig vor. „terra ist ein Logistikunternehmen, allerdings nicht im klassischen Sinne. Das 1978 in Buchholz gegründete Unternehmen hat eine Nische gefunden: die Überführung von Nutzfahrzeugen, möglichst auf der eigenen Achse, aber auch per Schiff oder per Bahn.“Schneidt beschrieb auch die Schwierigkeiten, so hätten etwa Krim-Krise, Ölpreis, IS-Konflikt oder jetzt der Putschversuch in der Türkei Auswirkungen. Als Beispiel zeigte er auf, dass die Überführungen im Jahr 2008 und 2009 von 54.000 auf 15.100 Überführungen eingebrochen sei. „Das zeigt die Schwierigkeiten in der Ressourcenplanung.“ Aber auch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen – auch in Europa – machen dem Unternehmen zu schaffen. Natürlich denkt man auch über den selbstfahrenden LKW nach. Chance oder Risiko? „Was klar ist, ist, dass sich etwas verändert.“ Ein neuer Unternehmensteil ist die terra real estate, die von Tari Van Noy vorgestellt wurde und vor allem Bauprojekte in der Region in Buchholz, Hittfeld oder Winsen umsetzt.

 

Mit Spannung wurde der Vortrag von Fritz Güntzler aus Göttingen erwartet. Der CDU-Politiker und Unternehmensberater arbeitet als Mitglied des Bundestages an der Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes mit. Diese war bekanntlich nötig geworden, weil das Verfassungsgericht die Ungleichbehandlung von betrieblichen und privaten Vermögen beanstandete. Er begründete die Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen damit, dass sie dem Erhalt der einmaligen Unternehmensstruktur in Deutschland und der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Gerade in Krisenzeiten hätten sich die Mittelständler als Stabilitätsanker bewährt. So soll mit dem Gesetz der dünn besiedelte Raum und das Engagement im sozialen und kulturellem Bereich vor Ort gestärkt werden. „Das Ziel der Steuerbefreiung ist verfassungskonform“ und sei laut Güntzler auch nicht beanstandet worden und könne grundsätzlich fortgeführt werden. Das Gericht habe lediglich die Möglichkeit bemängelt, dass auch Vermögen in einem Unternehmen begünstigt würde, dass nicht direkt zum Betriebszweck dienen. Dies biete, laut der Richter, eine Anfälligkeit für Gestaltungsmissbrauch. Er beschrieb den Weg durch die Regierung, den Beschluss des Bundestages. Die Kritik des Bundesrates und die Arbeit des Vermittlungsausschlusses. In dem übrigens der parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer sitzt, der sich den Vortrag ebenfalls nicht entgehen ließ. Themen wie die Bestimmung von großen Unternehmen, Lohnsummen, Bedürfnisprüfung oder Abschmelzmodelle wurden erläutert.

 

In der abschließenden Diskussion bekräftigte Güntzler, dass eine „Flat Tax“ - also der gleiche Steuersatz auf alle vererbten Vermögen ohne Ausnahmen, egal ob privat oder betrieblich – aus seiner Sicht nicht sinnvoll wären. „Der kleine Handwerksunternehmer würde dann auch besteuert werden.“ Auch würde der Prozentsatz unter anderen Regierungen dann oft schnell erhöht.

In Sachen Flat Tax widersprach ihm jedoch der ehemalige Bundesvorsitzende der Mittelstandsvereinigung Josef Schlarmann, der hohen Steuersätze von bis zu 50 Prozent für mittelständische Unternehmen nicht für tragbar hält. Er plädierte dafür, alle vererbten Güter zu besteuern. Alleine, damit, dass das vererbte Einfamilienhaus besteuert wird, würde für den Druck sorgen, dass der Steuersatz niedrig bleibt. Das die großen Erben entlastet werden, sieht er nicht, da es bereits jetzt viele Möglichkeiten gibt, zum Beispiel durch Stiftungen, die Erbschaftssteuer zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Bei der jetzigen Lösung hatte ja auch Güntzler die Aussicht gegeben, dass der Gesetzentwurf wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde. „Der dritte oder vierte Versuch, ein verfassungskonformes Gesetz zu machen“, befürchtet Schlarmann und vermutet: „Das kriegen die verfassungsfest nicht hin.“ Aus diesem Grund hat Österreich übrigens das Gesetz wieder fallen lassen. Das Ziel müsse nicht sein das Erbschaftsteuergesetz zu retten, sondern ein anderes System zu schaffen. Allerdings räumte Schlarmann ein, dass dazu wahrscheinlich andere Mehrheiten in der Regierung herrschen müssten. Da stimmte Güntzler zu; so hätten einige Parteien, auch im Bundesrat angedeutet, dass sie einen steigenden Steuersatz bei steigendem Erbvermögen, wollen. Der Bundestagsabgeordnete sah dann aber die Gefahr, dass dann allerdings wieder eine neue Diskussion um die Vermögensbesteuerung aufkommen würde.